Die Junge Alternative hat kürzlich einen fremdenfeindlichen Abschiebesong veröffentlicht, der auf dem bekannten Partyhit ‚Das geht ab!‘ der Die Atzen basiert. Diese Veröffentlichung hat bei Die Atzen für Unmut gesorgt, da sie mit ihrem Werk in Verbindung gebracht werden, ohne ihre Zustimmung erhalten zu haben.
Die zentrale Frage, die sich nun stellt, betrifft die Urheberrechte sowie mögliche Aspekte von Volksverhetzung in Bezug auf den Song. Die rechtliche Situation ist äußerst kompliziert, da es sich um eine mögliche Parodie handelt, die auch als politische Aussage interpretiert werden kann.
Es ist unklar, ob Die Atzen rechtliche Schritte gegen die AfD einleiten können. Die Debatte um Urheberrechte, Parodie und Meinungsfreiheit wird in diesem Fall auf juristischer Ebene ausgetragen werden müssen.