Die Verbraucherzentrale NRW hat den Meta-Konzern abgemahnt, weil dieser ungefragt Inhalte von Facebook, Instagram und Threads Nutzern für das Training von KI-Modellen verwenden möchte.
Der Meta-Konzern fordert Nutzer auf, ihre Inhalte für KI-Training zur Verfügung zu stellen. Die Verbraucherzentrale NRW möchte dies verhindern und fordert eine Unterlassungserklärung. Es gibt Unstimmigkeiten in Bezug auf das umständliche Widerspruchsverfahren und die Foto-Analyse durch Facebook.
Meta beruft sich auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, während die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen Datenschutzrechte sieht. Eine Frist für die Unterlassungserklärung wurde bis zum 19. Juni 2024 gesetzt.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert Meta für die ungefragte Verwendung von Nutzerdaten für das KI-Training und fordert eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer für die Verwendung ihrer Daten in diesem Zusammenhang.