Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der AfD Sachsen gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Es liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die AfD strebt einen Machtwechsel in Sachsen an und wird für ihre Positionen kritisiert. Es gibt ein Verbot des „Compact“-Magazins und eine Forderung zur Prüfung von Kita-Flyern der AfD durch die Staatsanwaltschaft.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden zeigt, dass es ausreichend Beweise für die rechtsextremen Bestrebungen der sächsischen AfD gibt, was zu Kontroversen und Diskussionen führt. Die AfD wird sowohl kritisiert als auch gelobt für ihre Ziele und Handlungen in Sachsen.