Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch wurde vom Bundestag dazu verpflichtet, ein Ordnungsgeld zu zahlen, nachdem sie abwertende Bemerkungen über die Grünen-Abgeordnete Tessa Ganserer gemacht hat. Tessa Ganserer ist eine von zwei Transfrauen im Bundestag. Diese Maßnahme wurde ergriffen, da das Verhalten von Beatrix von Storch als herabwürdigend und respektlos eingestuft wurde und gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstößt.
Das Präsidium des Bundestages kann Ordnungsgelder verhängen, wenn die parlamentarische Ordnung und Würde verletzt werden. In diesem Fall kann das Ordnungsgeld bis zu 2000 Euro betragen. Der seltene Einsatz von Ordnungsgeldern soll dazu dienen, verbale Angriffe wie die von Beatrix von Storch zu unterbinden und die Würde des Parlaments zu wahren.