Das Kürzel ‚gn‘ in Stellenangeboten steht für ‚geschlechtsneutral‘ und signalisiert, dass die ausgeschriebene Position für alle Geschlechter offen ist. Dies umfasst nicht nur Männer und Frauen, sondern auch intersexuelle und trans Personen sowie gender-diverse Individuen. Mit der Verwendung von ‚gn‘ wird dem Anspruch auf Gleichbehandlung Rechnung getragen, was sowohl rechtlichen als auch gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Der Gesetzgeber fordert, dass Stellenanzeigen diskriminierungsfrei formuliert sein müssen, um Abmahnungen und Schadensersatzforderungen aufgrund von Diskriminierung zu vermeiden. Die Integration von ‚m/w/gn‘ oder ‚m/w/d‘ in Stellenanzeigen fördert die Chancengleichheit und bietet Bewerbern die Möglichkeit, in einem inklusiven Umfeld zu arbeiten. Durch diese Praxis werden mehr Menschen angesprochen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität möglicherweise zuvor von bestimmten Berufen ausgeschlossen wurden. Die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache ist daher nicht nur ein Zeichen der modernen Unternehmenspolitik, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit, die die Vielfalt in der Arbeitswelt stärker berücksichtigt.
Historische Entwicklung der geschlechtsneutralen Sprache
In den letzten Jahrzehnten hat sich die geschlechtsneutrale Sprache zunehmend etabliert und ist heute ein zentraler Aspekt in der digitalen Kommunikation, insbesondere in Stellenausschreibungen. Die Verwendung von genussneutralen Personalpronomen und Akronymen wie ‚gn‘ (geschlechtsneutral) bezieht sich nicht nur auf die Fairness und Diskriminierungsfreiheit, sondern zielt auch darauf ab, ein inklusives sprachliches Umfeld zu schaffen. Die SYLVAIN-Konventionen laufen darauf hinaus, dass Arbeitgeber ihre Wortwahl und ihren Sprachgebrauch anpassen, um sexismusfreies und geschlechtergerechtes Verständnis zu fördern. Workshops und die Trans*Tagung haben dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Bedürfnisse von trans Personen und intersexuellen Personen zu schärfen. Diese Entwicklungen sind nicht nur ein Schritt in Richtung Chancengleichheit in Bewerbungen und Anstellungen, sondern auch eine Reaktion auf eine insgesamt inklusive Gesellschaft. Durch die Anpassung von Stellenanzeigen an geschlechtsneutrale Normen kann Diskriminierung verringert und ein offenerer Zugang zur Arbeitswelt geschaffen werden.
Die Vorteile von geschlechtsneutralen Ausschreibungen
Geschlechtsneutrale Ausschreibungen bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die nicht nur der Gleichstellung der Geschlechter dienen, sondern auch die Chancen auf Anstellung für alle Bewerber erhöhen. Durch die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen in Stellenanzeigen wird Diskriminierung aktiv entgegengewirkt. Bewerberinnen und Bewerber jeden Geschlechts, einschließlich des dritten Geschlechts, fühlen sich durch inklusive Sprache angesprochen und haben das Gefühl, dass ihre Vielfalt geschätzt wird. Der Senat und das Bundesverfassungsgericht haben deutlich gemacht, dass eine Willkommenskultur in Unternehmen essenziell ist, um qualifizierte Talente aus allen gesellschaftlichen Gruppen zu gewinnen. Geschlechtsneutrale Ausschreibungen fördern somit nicht nur die Chancengleichheit, sondern leisten auch einen Beitrag zu einem respektvollen und offenen Arbeitsumfeld. Diese Form der Kommunikation ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch eine strategische Entscheidung, um die besten Bewerber zu gewinnen, die das Unternehmen bereichern können. Indem Arbeitgeber geschlechtsneutrale Sprache in ihren Stellenangeboten verwenden, setzen sie ein klares Zeichen für Vielfalt und Inklusion.
Wie Bewerber von ‚gn‘ profitieren können
Das geschlechtsneutrale Format ‚gn‘ in Stellenanzeigen bringt für alle Bewerberinnen und Bewerber zahlreiche Vorteile. Durch die genderneutrale Formulierung wird das Bewerbungsverfahren für Personen unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit geöffnet, was ein geschlechtssensibles Herangehen an die Auswahlkriterien fördert. Bewerber, die sich zu einem geschlechtsspezifischen Thema diskriminiert fühlen, könnten im Falle von Benachteiligung rechtliche Schritte in Betracht ziehen, wie Klagen auf Schadensersatz, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung aufgrund von Geschlecht strikt untersagt. Das ‚gn‘ für geschlechtsneutral signalisiert neben Akzeptanz auch die Chance auf Gleichstellung im Berufsleben und hebt Chancen für alle hervor. Mit dieser Praxis wird nicht nur das Bewusstsein für Diversität und Inklusion gestärkt, sondern auch eine positive Unternehmenskultur gefördert, die Bewerber ermutigt, sich zu bewerben, weil sie sich in einer geschützten und respektvollen Umgebung wähnen können. Somit profitieren alle, insbesondere diejenigen, die sich für ein geschlechterübergreifendes Arbeitsumfeld einsetzen.