Deutschland könnte sich rund 30 Milliarden Euro von Banken zurückholen, die an illegalen Cum-Cum-Aktiendeals beteiligt waren, aber die Ermittlungen verlaufen schleppend. Die Finanzlobby wird als Grund für die Verzögerungen genannt.
Das oberste Finanzgericht hat entschieden, dass Cum-Cum-Geschäfte steuerlich nicht legal sind. Viele Bundesländer haben noch keine konkreten Aussagen zum Stand der Aufarbeitung gemacht. In Hessen wurden bisher nur zwei Fälle abgeschlossen, aber es wird ein höherer Steuerschaden vermutet. Rheinland-Pfalz hat 8 Fälle abgeschlossen und knapp 11,7 Millionen Euro zurückgeholt. Baden-Württemberg hat in 67 Fällen rund 480 Millionen Euro zurückgewonnen. Die Bundesregierung hat versprochen, gegen missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte vorzugehen, aber die neuen Ermittlungsbehörden sollen sich nicht mit Cum-Cum-Fällen befassen.
Die Rückgewinnung der Gelder aus illegalen Cum-Cum-Geschäften gestaltet sich schwierig, da die Behörden und Ermittlungsinstanzen in Deutschland nicht ausreichend aufgestellt sind. Es wird kritisiert, dass die Verfolgung dieser Fälle schwach ist im Vergleich zu anderen Straftaten. Frankreich hat hingegen spezielle Einrichtungen zur Aufarbeitung solcher Finanzvergehen geschaffen, was erfolgreichere Ergebnisse liefert.