Das Gesetz zur Reduzierung von Bürokratie sorgt für kontroverse Diskussionen, da die Bürgerbewegung Finanzwende Bedenken äußert, dass es die Bekämpfung von Steuerbetrug erschweren könnte. Das Bürokratie-Entlastungsgesetz plant, die Aufbewahrungsdauer von Buchungsbelegen und Rechnungen von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Die Bundesregierung argumentiert, dass dies dazu beitragen würde, Papierberge zu vermeiden und Unternehmen Kosten zu ersparen. Jedoch warnt die Finanzwende vor den Folgen dieser Maßnahme für die Aufklärung von Steuerdelikten. Insbesondere schwere Straftaten wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals könnten aufgrund der verkürzten Aufbewahrungsfrist unentdeckt bleiben. Die geplanten Einsparungen in Höhe von 626 Millionen Euro stehen somit im Kontrast zu den potenziellen Risiken für die Steuerehrlichkeit. Sowohl die Bürgerbewegung als auch Vertreter aus den Landesfinanzministerien und Finanzwende-Geschäftsführer Gerhard Schick kritisieren das Gesetz und fordern Änderungen, um die Integrität des Steuersystems zu schützen.
Die Finanzwende betont, dass die verkürzte Aufbewahrungsfrist vor allem Steuerhinterziehern Vorteile verschafft, während ehrliche Unternehmen nicht angemessen unterstützt werden. Die Forderung nach einer Ablehnung dieses Gesetzes basiert auf der Sorge um die Gerechtigkeit und Transparenz in der Steuerpraxis. Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Finanzwende zu konkreten Anpassungen am Bürokratieabbau-Gesetz führen wird, um die Wirksamkeit der Steuerbetrugsbekämpfung zu gewährleisten.