Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) führt ab dem 1. August Mindesthonorare für Künstler in der Kulturförderung ein, um prekäre Einkommensverhältnisse zu verbessern. Diese Maßnahme soll ab dem Jahr 2026 für sämtliche Kulturförderungen des Landes gelten.
Die Einführung der Mindesthonorare in NRW verknüpft die Landesförderungen für Kultureinrichtungen mit Honoraruntergrenzen für die Künstler. Viele freischaffende Künstler, trotz eines Hochschulabschlusses, verdienen heute nur wenige finanzielle Mittel und leben nahe der Armutsgrenze.
Die Kultusministerkonferenz hat bereits eine Honorar-Matrix für verschiedene künstlerische Tätigkeitsarten festgelegt. In Nordrhein-Westfalen sind gestufte Basis-Honorare geplant, die je nach Tätigkeit und Reichweite der Veranstaltung variieren sollen. Ab 2026 sollen höhere Honorare flächendeckend gelten. Die Einführung der Honoraruntergrenze erfordert finanzielle Vorsorge und Unterstützung von weiteren Akteuren.
Die Einführung von Mindesthonoraren wird als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lage der Künstler betrachtet. Die Regelung wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künstler haben. Allerdings wird betont, dass zusätzliche Mittel notwendig sind, um die flächendeckende Umsetzung ab 2026 sicherzustellen.