Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem bekannten Cum-Ex-Skandal bestätigt. Dieser Skandal führte dazu, dass der Staat um Milliarden Euro betrogen wurde. Berger spielte eine wichtige Rolle bei den Steuertricks, die im Rahmen des Cum-Ex-Skandals angewendet wurden.
Der Steueranwalt wurde bereits zweimal schuldig gesprochen, einmal zu einer Haftstrafe von 8 Jahren und ein weiteres Mal zu 8 Jahren und 3 Monaten. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden, das zu dieser zweiten Verurteilung führte, wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt. Zudem wurde die Einziehung von Tatvermögen in Höhe von 1,1 Millionen Euro ebenfalls bestätigt.
Es ist zu erwarten, dass Berger aufgrund der beiden rechtskräftigen Strafurteile mit einer längeren Gesamthaftstrafe rechnen muss. Neben ihm stehen noch weitere Verfahren gegen weitere Cum-Ex-Beteiligte aus. Die Ermittlungen und Beschlüsse in diesem komplexen Fall sind daher noch nicht abgeschlossen und weitere Entwicklungen sind zu erwarten.